Kontroll-Listen für Umsatzsteuerabstimmung Drucken E-Mail

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Umsatzabstimmung der Umsatz- und Vorsteuer

Die Kontroll-Listen von europa3000 bieten dafür eine grosse Unterstützung. Die verlangten Abstimmungen (gemäss MWSTG seit 01.01.2011 obligatorisch) können anhand dieser Listen mühelos erstellt werden! Die Steuerexpertin MWST ermittelt aufgrund der Buchhaltungen (Erfolgsrechnungen und Bilanzen) und der angewandten Abrechnungsart (vereinbart/Rechnungsausgang oder vereinnahmt/Zahlungseingang) die zu deklarierenden Entgelte.

 

Dazu gehören:

  • alle Umsätze aus Lieferungen und Dienstleistungen
  • Entgelte aus dem Verkauf von Betriebsmitteln
  • Bezugsteuer
  • auch von der Steuer ausgenommene Umsätze fallen darunter (z.B. Zinserträge)
  • Nichtentgelte
  • Verrechnungen
  • usw.


Dieser Umsatz wird mit den von Ihnen in den MWST-Abrechnungen deklarierten Entgelten verglichen. Differenzen (und Nachzahlungen mit Verzugszinsfolgen) sind vermeidbar, wenn Sie anlässlich des Jahresabschlusses selber eine Umsatzabstimmung vornehmen. Mit dem nMWSTG hat die steuerpflichtige Person am Ende des Kalenderjahres sowohl eine Umsatzabstimmung für die Vorsteuer sowie auch für die Umsatzsteuer vorzunehmen. Allfällige Fehler müssen bis spätestens am 180. Tag der betreffenden Steuerperiode korrigiert werden; man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten Finalisierung. Mit diesem Zeitpunkt wird die Steuerforderung definitiv.

 

Die Kontroll-Listen von europa3000 bieten dafür eine grosse Unterstützung.
Die verlangten Abstimmungen können anhand dieser Listen mühelos erstellt werden!

Diese Kontrollliste finden Sie im System > Betriebswirtschaft > Mehrwertsteuer > Mehrwertsteuerabrechnung > weitere Abrechnungen > Kontroll-Listen > Hauptbuch:


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Grundsätzlich müssen für die MWST-Abrechnung und demzufolge für die Abstimmungen alle

erfassten Bewegungen (Rechnungen, Zahlungen, Hilfsbuchungen, etc.) in die Fibu eingetragen sein.
Die Kontroll-Listen betreffen das 1. Geschäftsjahr! 


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Gerne stehen wir Ihnen auch für die Ausführung zur Verfügung und erstellen für Sie die Mehrwertsteuerabrechnung oder auch die Umsatzabstimmung.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie Frau Probst!